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ALLGEMEINE  GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  MÜLLER  INDUSTRIE-ELEKTRONIK  GMBH
1. Allgemeines
Nachfolgende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen, einschließlich Auskünfte und Beratung gegenüber Unternehmern. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, auch wenn wir uns bei Vertragsschluss nicht nochmals ausdrücklich auf sie beziehen. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss jeweils aktuelle Fassung, die wir dem Kunden auf Wunsch zusenden. Andere Bedingungen als diese gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten, sonstigen Veröffentlichungen oder in unseren Angeboten und/oder den dazu gehörigen Unterlagen stellen keine Beschaffenheits- oder sonstige Garantie dar, sondern dienen nur der Produktbeschreibung. Sie sind nur angenähert maßgeblich. Bei Sonderanlieferungen sind Abweichungen von der bestellten Menge ± 5 % zulässig, so weit dies aus technischen Gründen nicht zu vermeiden und dem Kunden zumutbar ist. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behalten wir uns auch nach Absendungen einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen dem technischen Fortschritt dienen und dem Kunden zumutbar sind. Die Internet-Präsentation unseres Sortiments stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie ist lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Lieferbarkeit eines Artikels wird bei einer Bestellanfrage in jedem Einzelfall von uns geprüft und ggf. bestätigt. Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware durch Absendung der in die Online-Bestellmaske von ihm zuvor vollständig eingegebenen Daten. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das in der Absendung dieser Daten liegende Angebot des Kunden annehmen. Unsere Annahmeerklärung gegenüber dem Kunden liegt grundsätzlich in der Auslieferung der Ware. Eine Bestellbestätigung per E-Mail dient lediglich der Mitteilung an den Kunden, dass die Bestellung eingegangen ist und registriert wurde. Sie stellt keine Vertragsannahme dar.

3. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm angefertigten Pläne, Zeichnungen, Stoffe und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen soweit notwendig. Anderenfalls sind wir berechtigt, nach angemessener Fristsetzung Entschädigung für die Verzögerung zu verlangen sowie den Vertrag zu kündigen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung gemäß Ziffer 5. zu verlangen.

4. Lieferung und Gefahrübergang
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung und sind unverbindlich. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen und Terminen nicht zu vertreten. Alle Teile gelten als einzeln geordert, es sei denn, es wird eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen. Die Annahme der bestellten Ware ist eine Hauptpflicht des Kunden. Veranlassen wir die Versendung für den Kunden, hat dieser alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen. Auslieferung mit einer Spedition und der Abschluss von Versicherungen erfolgen grundsätzlich im Namen und Auftrag des Kunden. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Weise ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung, sofern keine besondere Anweisung des Kunden vorliegt. Bei Empfang einer beschädigten Sendung ist der Kunde verpflichtet, auch für den Fall, dass wir das Transportrisiko tragen, die erforderlichen Unterlagen für den Schadensbeweis zu erlangen und uns unverzüglich schriftlich hierüber Anzeige zu machen. Dies gilt sinngemäß auch für den Verlust von Ware während der Beförderung. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder das eines Unterlieferanten verlassen hat. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, so geht die Gefahr bei Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Dasselbe gilt, wenn wir berechtigt Zurückbehaltungsrechte ausüben. Die Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 5 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleibt beiden Parteien vorbehalten. Erfolgt die Lagerung bei uns auf Wunsch des Kunden (auch ohne Verzug), betragen die Lagerkosten in jedem Falle 5 % des Rechnungsbetrages pro abgelaufene Kalenderwoche, es sei denn, es wäre ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden in EURO gestellt. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versandkosten und Versicherung werden gesondert nach Aufwand berechnet. Sofern Zahlungen eingehen werden diese zunächst auf eigene Forderungen gemäß § 367 BGB verrechnet, sodann werden Zahlungen zur Erfüllung von Verbindlichkeiten des Bestellers gegenüber Dritter weitergeleitet (Speditionskosten, Versicherungskosten). Aufträge, für die keine festen Preise vereinbart sind oder Aufträge im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Bei Erhöhung von Lohn- und Materialkosten zwischen Angebotsabgabe und Auftragserteilung oder nach Vertragsschluss behalten wir uns vor, die Preise nach Maßgabe der Kostensteigerung zu erhöhen. Alle unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Wir sind nicht zur Annahme von Schecks oder Wechseln verpflichtet, sofern eine Annahme erfolgt, erfolgt diese jedoch stets nur zahlungshalber. Dies gilt entsprechend für Purchasingcards oder Kreditkarten. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers gegen Zahlung per Nachnahme oder Vorabüberweisung, sofern nicht nach Aufbau einer regelmäßigen Kundenbeziehung etwas anderes vereinbart ist. Auslandslieferungen werden nur gegen Vorkasse ausgeführt, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden oder eine Deckungszusage eines Factoringdienstleisters vorliegt. Der Kunde ist bei Nachnahmelieferungen verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist die Quittung uns vorzulegen bzw. eine leserliche Abschrift zu erstellen; im Falle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung. Werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder seine Zahlungen eingestellt werden, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und den Scheck zurückzugeben. Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit der Bezahlung anderer Lieferungen im Verzug ist. In diesen Fällen können wir außerdem Vorauszahlung und Sicherheitsleistungen verlangen. Verlangen wir überdies Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so bemisst sich der Schaden ohne weitere Feststellung auf 50 % des Warenwertes. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte wegen des selben Vertragsverhältnisses kann der Kunde jedoch geltend machen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, hat er die gesetzlichen Verzugszinsen zu entrichten, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens. Für jedes Mahnschreiben wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR fällig.

6. Gewährleistung
Wenn ein Mangel auf chemischen, physikalischen oder thermischen Einflussgrößen beruht, die unüblich sind und auf die uns der Kunde bei Vertragsschluss nicht hingewiesen hat, ist die Gewährleistung nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 9 dieser Bedingungen ausgeschlossen. Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Unterbleibt die Untersuchung, so ist jegliche Gewährleistungspflicht für Mängel der Ware, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Der Kunde hat alle erkennbaren Mängel nach Eingang der Waren, spätestens jedoch binnen 7 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Die Ware ist so zu belassen, wie sie sich im Zustand der Anlieferung befand. Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Rücksendung hat frei unserer Empfangsstation zu erfolgen. Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Lieferung gebrauchter Waren. Die Gewährleistung umfasst nicht eventuell anfallende Fracht-, Fahrt- und Transportkosten. Für Fremdreparaturen werden nur dann Kosten übernommen, wenn diese Arbeiten nach ordnungsgemäßer schriftlicher Mängelrüge mit unserer schriftlichen Zustimmung ausgeführt wurden.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)-Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug befindet. Der Kunde ist dann verpflichtet, Namen, Anschrift und Forderungshöhe aller Personen mitzuteilen, an welche Vorbehaltsware durch Ihn veräußert wurde. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

8. Gefährliche Arbeitsstoffe
1. Bei der Anlieferung von Reparaturgeräten und Retouren verpflichtet sich der Kunde, die Gefahrenstoffverordnung - in der jeweils gültigen Fassung - strengstens zu beachten.
2. Der Kunde wird insbesondere Geräte, die mit gefährlichen Arbeitsstoffen gefüllt oder sonst wie in Berührung gekommen sind, entsprechend verpacken und kennzeichnen, sowie im schriftlichen Reparaturauftrag auf die Verbindung mit gefährlichen Arbeitsstoffen i.S. der Verordnung ausdrücklich hingewiesen und - soweit zumutbar - ein Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung 91/155/EWG beilegen.
3. Wir können die Annahme und die Reparatur von Geräten im Sinne des Abs. 2 unter Hinweis auf die Verbindungen mit gefährlichen Arbeitsstoffen jederzeit und uneingeschränkt ablehnen, soweit es sich nicht um von uns hergestellte Geräte handelt, für die wir von Gesetzes wegen Gewähr leisten. Ersatzansprüche jeglicher Art an uns sind ausgeschlossen.
4. Wir behalten uns Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeachtung der Vorschriften über gefährliche Arbeitsstoffe ausdrücklich vor.

9. Haftung
Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf: - Verletzung der Kardinalpflichten - Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - Produkthaftung In jedem Falle ist die Eintrittspflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese bemisst sich in der Regel nach dem jeweiligen Wert der Lieferung. Der Kunde hat darüber hinaus für geeignete Versicherung zu sorgen.

10. Sonstiges
Patentrechte, Urheberrechte sowie andere Schutzrechte, die in der von uns erbrachten Leistung verkörpert sind, werden nicht auf den Kunden übertragen. Die Veröffentlichung oder sonstige Weitergabe der von uns erstellten Pläne, Kostenvoranschläge, Preisdateien, Zeichnungen, Muster und anderen technischen Unterlagen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Gleiches gilt für die Vervielfältigung oder die Zugänglichmachung dieser Dokumente gegenüber Dritten. Soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, bleiben kundenspezifische Werkzeuge und Betriebsmittel, die wir zur Ausführung eines Auftrages angeschafft haben, auch dann unser Eigentum, wenn wir dem Kunden dafür Kosten berechnet haben. Soweit wir innerhalb der mit uns verbundenen Unternehmen Daten über Geschäftsvorfälle verarbeiten, nimmt der Kunde zustimmend davon Kenntnis, dass dies an zentraler Stelle geschieht. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, über etwaige mit dem Kunden abgeschlossene Geschäfte eine Kreditversicherung abzuschließen und in diesem Zusammenhang dem Versicherer die erforderlichen Daten des Kunden zu übermitteln, wovon der Kunde zustimmend Kenntnis nimmt.

11. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle beiderseitigen Pflichten aus dem Vertrag ist Hannover. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - auch für Wechsel- und Scheckprozesse - ist ausschließlicher Gerichtsstand Hannover. Hat der Käufer seinen Wohnsitz oder Sitz im Ausland, kann der Verkäufer auch das für den Käufer örtlich zuständige Gericht außerhalb Deutschlands anrufen. Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes.
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